In unserer Privatpraxis arbeiten approbierte Psychologische Psychotherapeut:innen in den Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und Systemische Therapie eng zusammen, um neurodivergente Erwachsene (z. B. Autismus-Spektrum, ADHS, Hochsensibilität) individuell, respektvoll und evidenzbasiert zu behandeln. Wir berücksichtigen sensorische Bedürfnisse, Kommunikationsstile und den Bedarf an Struktur und Anpassung im Alltag.

Indikationsbereiche

  • Neurodivergenzen
  • komorbide Störungen z.B: Angststörungen, depressive Episoden, Zwangssymptomatik, Burnout
  • Berufs‑/Studienprobleme: Überforderung, Leistungsabfall, Konflikte
  • Beziehungs‑ und Identitätsfragen, Belastung durch Camouflaging
  • Reizüberflutung
  • Traumaerfahrungen
  • Emotions‑ und Stressregulationsschwierigkeiten

Ablauf

Terminvereinbarung

In unserer Privatpraxis bieten wir keine psychotherapeutische Sprechstunde für gesetzlich Versicherte. Sie vereinbaren bitte telefonisch oder per E‑Mail ein Termin für ein Erstgespräch. Nach kurzer Vorabklärung bieten wir einen Termin für das Erstgespräch an, dies kann auf Wunsch auch online erfolgen.

 

Erstgespräch

Im Rahmen der Kostenerstattung muss vor dem Erstgespräch eine Kostenzusage da sein, da Sie die Kosten sonst selbst tragen müssten.

Das Erstgespräch dient der umfassenden Aufnahme Ihres Anliegens, der Klärung Ihrer Ziele und der Abklärung, ob unser Behandlungsangebot passend ist. Wir verschaffen uns einen klinischen Überblick, besprechen mögliche Behandlungsformen, Dauer und Rahmenbedingungen sowie organisatorische Fragen. Die Dauer des Erstgesprächs beträgt in der Regel 50 Minuten; bei Bedarf kann ein Folgetermin zur Vervollständigung vereinbart werden.

 

Probatorische Phase (Kennenlernen)

Wenn beide Seiten eine Zusammenarbeit wünschen, folgen bis zu 3 weitere probatorische Sitzungen zur Vertiefung der Anamnese, Diagnostik und Zielvereinbarung. Am Ende dieser Phase wird gemeinsam entschieden, welches Verfahren, welches Setting und welcher Behandlungsplan die bestmögliche Unterstützung bieten kann. 

 

Kostenübernahme

  • Selbstzahler:innen: Behandlung kann nach Vereinbarung unabhängig von einer Kostenzusage beginnen.
  • Gesetzlich Versicherte: Für einen Antrag auf Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens sind in der Regel spezielle Schritte erforderlich (z. B. ein ärztlicher Konsiliarbericht, PTV11‑Formular, Dringlichkeitsbescheinigung, etc.). Wir informieren Sie vor dem Erstgespräch zu den notwendigen Unterlagen und unterstützen auf Wunsch bei der Antragstellung. 
  • Privatversicherte/ Beihilfe: Erstattungsmodalitäten richten sich nach Vertrag; wir beraten Sie im Ersttermin. Die probatorischen Sitzungen werden i.d.R. antragsfrei übernommen.
  • MKK-Versicherte: Hier benötigen wir die Teilnahmeerklärung, sowie einen Überweisungsschein. Dann kann die Behandlung im Rahmen der integrierten Versorgung stattfinden.

Psychotherapie

Das therapeutische Setting (Einzel-/ Gruppentherapie, Sitzungsdauer etc.) wird individuell vereinbart. Üblich sind wöchentliche Sitzungen à 50 Minuten; je nach Bedarf sind auch kürzere oder längere Formate möglich. 

 

Absage und Ausfallhonorar

Bitte sagen Sie Termine mindestens 48 Stunden vorher ab. Bei kurzfristiger Absage behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen; die Höhe umfasst 70%.

 

Vertraulichkeit

Ab dem ersten Kontakt gilt die ärztliche Schweigepflicht. Informationen werden vertraulich behandelt; für die Kommunikation mit Dritten (z. B. Krankenkasse, Ärzt:innen, Arbeitgeber:innen) benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung.

Zuständige Aufsichtsbehörden:

Approbationsbehörde: Landesamt für Gesundheit und Soziales, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin

Berufsaufsichtsbehörde: Psychotherapeutenkammer Berlin, Kurfürstendamm 184, 10707 Berlin

 

Berufsrechtliche Regelungen: Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer Berlin, GOP, GOÄ, PsychThG, zugänglich über www.psychotherapeutenkammer-berlin.de.