Privat- und Beihilfeversicherte

Wenn sie privatversichert sind, übernimmt - abhängig von der Versicherung - diese jährlich eine bestimmte Anzahl von psychotherapeutischen Leistungen. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der ersten Stunde bei Ihrer Krankenkasse (sowie bei der Beihilfestelle), wie viele Behandlungsstunden übernommen werden und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Eine Psychotherapie muss vor Beginn vom Versicherten bei der Beihilfe bzw. der privaten Krankenversicherung schriftlich beantragt werden. Bei privat versicherten Personen hängt die Anzahl der Therapiestunden von dem Vertrag ab, welchen Sie mit Ihrer Krankenkasse geschlossen haben.

 

Die Abrechnung mit den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Seit dem 01.07.2024 wurde die GOP angepasst. Seitdem sind ebenfalls psychotherapeutische Sprechstunden, Kurzzeit- und Akuttherapien möglich.

Selbstzahler:innen

Wenn Sie einen Behandlungsplatz suchen und nicht auf Leistungen der Versicherung angewiesen sind, bzw. die Kosten selbst bezahlen möchten, bieten wir Ihnen gerne Diagnostik und/ oder eine Psychotherapie an. Hierzu muss kein Antragsverfahren bei Ihrer Krankenkasse durchlaufen werden, da Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden. Das Honorar orientiert sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).

 

Einzelheiten klären wir gerne mit Ihnen im gemeinsamen Gespräch.

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Patienteninformationen neue GOP Leistungen
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