Kostenerstattung schritt für Schritt

Wenn Sie in unserer Privatpraxis eine Diagnostik/ Behandlung über das Kostenerstattungsverfahren (Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse) beantragen möchten, benötigen Sie folgende Unterlagen und Nachweise:

  • PTV11-Bescheinigung: Schriftliche Empfehlung zur Diagnostik/ Psychotherapie durch eine:n niedergelassene:n Psychotherapeut:in (PTV11).
  • Dringlichkeitsbescheinigung: ärztlicher Nachweis über die Dringlichkeit der Diagnostik/ Behandlung (z. B. durch Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt).
  • Nachweise über Systemversagen: Bestätigte Absagen bzw. Terminverweigerungen von mehreren niedergelassenen Psychotherapeut*innen als Beleg, dass kein Kassenplatz zeitnah verfügbar ist. Diese finden Sie unter www.kvberlin.de
  • Schweigepflichtsentbindung: von Ihnen unterschriebene Einwilligung, damit wir für die Beantragung notwendige Informationen an Ihre Krankenkasse weitergeben dürfen.
  • Konsiliarbericht / ärztliche Befunde: relevante Befunde oder Berichte, die die medizinische Indikation und Behandlungsplanung unterstützen.

Ablauf

  1. Sie reichen uns die vorhandenen Unterlagen ein (PTV11, Dringlichkeit, Absagen, Konsiliarbericht).
  2. Wir bereiten die Unterlagen für die Krankenkasse vor. Dazu benötigen wir Ihre unterschriebene Schweigepflichtsentbindung.
  3. Wir reichen die Antragsunterlagen zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
  4. Nach Entscheidung der Kasse: bei Bewilligung rechnen wir privat ab und Sie reichen die Rechnung zur Erstattung ein; alternativ können wir auch nach vorheriger Abtretungserklärung direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Im Falle einer Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Hinweis Für eine zügige Bearbeitung prüfen Sie bitte die Vollständigkeit der Dokumente vorab. Gerne beraten wir Sie individuell zu den Formalien und begleiten Sie bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch oder per E‑Mail, wenn noch Fragen offen sein sollten.